Reisepass für die Kleinsten – Passeintrag bei Eltern wird am 26. Juni 2012 ungültig

Kinderausweis: Kinderreisepass beantragen empfiehlt sich. Wer dieses Jahr mit seinen Kindern Urlaub im Ausland machen will, sollte sich rechtzeitig darum kümmern, dass die lieben Kleinen ihren eigenen Pass bekommen – sonst kann es unliebsame Überraschungen an der Grenze geben. Denn der Eintrag des Kindes in den Pass der Eltern ist ab 26. Juni 2012 nicht mehr ausreichend.

Von diesem Datum an braucht auch ein Baby ab der Geburt einen Kinderreisepass, einen Personalausweis oder einen elektronischen Reisepass, um in ein anderes Land einreisen zu dürfen, wie das Auswärtige Amt informiert: „Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen.“

Das erforderliche Reisedokument kann ein Kinderreisepass sein, ein Reisepass oder – je nach Reiseziel – auch ein Personalausweis. Notwendig ist so ein Dokument übrigens auch bei Reisen innerhalb der EU oder im so genannten Schengen-Raum, darauf weist das Innenministerium von Rheinland-Pfalz hin.

Grund für die Änderung, so das Bundesinnenministerium in einer Pressemitteilung, sind EU-Vorgaben, genauer „das in der EU-Passverordnung aus Sicherheitsgründen verankerte Prinzip ‚eine Person – ein Pass’, das EU-weit bis zum 26. Juni 2012 umzusetzen ist und von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) empfohlen wird.“

Ist der Reisepass der Eltern noch nicht abgelaufen, brauchen sie für sich selbst dagegen nichts zu ändern: „Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig.“ Die letzten Elternpässe mit ungültigem Kindereintrag werden Ende Oktober 2017 ungültig.

Was kostet der Kinderreisepass und wo beantrage ich den Kinderreisepass?

Den Kinderausweis beantragen Sie wie Ihren eigenen Reisepass bei der örtlichen Pass- und Personalausweisbehörde (die findet man z. B. über den Behördenfinder), die Kosten für den Kinderausweis betragen 13 Euro.

 

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