David gegen Goliath Saatgutkonzerne: Bauern und Schrebergärtner dürfen alte Sorten anbauen
Auch in der Landwirtschaft ist es mittlerweile wie überall in Industrie und Handel: EU-Bestimmungen regeln, was Bauern dürfen und was nicht. Egal, ob Großgrundbesitz und Massenproduktion oder kleiner familienbetriebener Bauernhof: Pflanzen und Saatgut sind markenrechtlich geschützt und in amtliche Kataloge eingetragen. Ein echtes Risiko für die Artenvielfalt – und das sieht mittlerweile sogar manches Gericht.